Hundewiese Leipzig 35.000 qm parkähnliches Grundstück
Hundewiese Leipzig                                                        35.000 qmparkähnliches Grundstück

Herzlich willkommen auf der Hundewiese Leipzig

 

Wir bieten unseren Nutzern ein 35000 qm großes parkähnliches Grundstück, welches rund um die Uhr genutzt werden kann.

KEINE ÖFFNUNGSZEITEN

 

Jetzt neu mit kleinem Auslaufbereich 2500 qm, für Kleinhunde und Welpen

 

 

Hund ist nicht gleich Hund, es gibt unendlich viele verschiedene Rassen und Kreuzungen, aber alle sind sie etwas Besonderes.

 

Jetzt bekommen Sie die Möglichkeit geboten, mit Ihrem Hund die Freiheit zu genießen.

 

Für 30 Euro im Monat steht Ihnen ein riesiges komplett eingezäuntes Areal zu Verfügung.

 

Jeder Hundehalter weiß, wie wichtig Auslauf für seinen Liebling ist und wir stellen dafür ein 35.000 qm großes Grundstück bereit.

 

Lassen sie Ihren Hund von der Leine und begegnen Sie anderen Hunden und deren Haltern.

 

Für die Formalitäten benötigen wir, eine Kopie des Impfausweises, der Hundehalterhapftpflicht und ein Foto Ihres Hundes.

Bei Interesse nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.                                                                                                                                  

Aufnahmekriterien

- erforderliche Impfungen

- keine ansteckenden Krankheiten

- Sozialverträglichkeit

- bestehende Tierhalter-Haftpflichtvers.

 

 

Das bieten wir

- abgeschlossenes und

  eingezäuntes Grundstück

- regelmäßiges Rasenmähen

 

 

Platzordnung

I

Die Freiheit des einen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt.

Diese Platzordnung soll niemanden einschränken, doch im Interesse der Sicherheit aller Menschen und ihrer Hunde, die die Hundeweise-Leipzig nutzen, müssen bestimmte Regeln beachtet werden, damit alle Zwei- und Vierbeiner Spaß haben können in unserem Freilauf.

Allgemeines

           Die Hundewiese ist rund um die Uhr frei zugänglich für alle Nutzungsberechtigten in der Hundewiese-Leipzig organisierten Hundefreunde.

 

Das Füttern von fremden Hunden ist untersagt beziehungsweise bedarf jedes Mal der ausdrücklichen Erlaubnis.

           Ball- und andere Beutespiele mit den Hunden sind nur nach Rücksprache mit den anderen Hundehaltern zulässig.

           Jeder Nutzer ist verantwortlich dafür, dass das Gelände ordentlich und sicher verlassen wird.

Gesundheit / Impfschutz / Läufigkeit

           Der Besuch des Hundefreilaufs mit kranken Hunden und Hunden, die Symptome einer möglicherweise ansteckenden Krankheit zeigen, ist verboten. Da auch Parasiten wie Würmer und Flöhe Erkrankungen bei Hunden und Menschen auslösen können, ist der Besuch nur mit Hunden gestattet, die frei von Parasiten sind. Regelmäßiges Entwurmen beziehungsweise die regelmäßige Untersuchung von Kotproben auf Parasiten ist angeraten.

           Jeder Hund soll zumindest grundimmunisiert sein. Der Impfschutz ist auf Nachfrage nachzuweisen.

           Beim Besuch des Hundefreilaufs mit einer läufigen Hündin hat der Hundehalter eine besondere Aufsichtspflicht sowie die Pflicht, andere anwesende Hundehalter über die Läufigkeit zu informieren und sich gegebenenfalls Absprachen zu treffen.

Sozialverhalten

           Jeder Hund sollte in der Hundegruppe sozial verträglich sein. Der Hund sollte über einen gewissen Grundgehorsam verfügen.

           Hunde, deren Gefährlichkeit gem. § 6. Hundegesetz von der zuständigen Behörde festgestellt ist, sind von der Nutzung der Freilauffläche ausgeschlossen.

Haftung / Gelände

           Jeder Hundebesitzer haftet persönlich für alle Personen- und Sachschäden, die sein Hund verursacht. Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist Pflicht und auf Anforderung nachzuweisen. Eltern haften für ihre Kinder!

Das Betreten des Geländes geschieht auf eigene Gefahr. An die Interessengemeinschaft Hundewiese-Leipzig können keine Schadensersatzansprüche gestellt werden.

           Gebuddelte Löcher sind wieder zu verschließen.

           Löcher im Zaun oder Beschädigungen sind umgehend zu melden. Kann eine akute Gefährdung nicht ausgeschlossen werden, muss der Schädiger sich selbst unverzüglich um eine Absicherung kümmern und andere Nutzer sofort warnen.

           Jeder Hundebesitzer hat dafür Sorge zu tragen, dass Hundekot und andere Verunreinigungen spätestens beim Verlassen des Geländes entsorgt werden.

Sonstiges

          Jedwede Grundsätze tierschutzgerechten Verhaltens sowie einer gewaltfreien Hundeerziehung sind jederzeit einzuhalten. Das heißt: Die Benutzung von für den Hund schmerzhaften oder stark unangenehmen sogenannten Erziehungshilfen wie zum Beispiel Stachel- oder Stromhalsbänder ist verboten! Verstöße können zur Nutzungsuntersagung führen.

           Aggressives Verhalten gegenüber dem eigenen oder einem anderen Hund wie Schlagen, Schütteln und Treten ist verboten und führt zum sofortigen Platzverweis.

           Die obigen Regeln sind von jedem einzuhalten,             
Verstöße gegen die Platzordnung können zum                sofortigen Platzverweis und/oder zu einer                       dauerhaften Nutzungsuntersagung  führen.

           Wir danken für Ihr Verständnis       

          

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